Zuschüsse von Krankenkassen

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Zuschüsse von den deutschen Krankenkassen

Die deutschen Krankenkassen unterstützen Sie bei Kurreisen unter bestimmten Voraussetzungen. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse und bei Ihrem Hausarzt rechtzeitig vor Buchung Ihrer Kurreise über die Zuschussmöglichkeiten.

Ambulante Vorsorgekur

Bei dieser Leistung der Krankenkasse, die früher "Offene Badekur" hieß (Sozialgesetzbuch V § 23.2 ,.Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten"), können Sie den Kurort und die Unterkunft innerhalb Deutschlands im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Beantragt werden kann eine Ambulante Vorsorgemaßnahme seit neustem alle 3 Jahre. Die Dauer der Kur muss auch nicht mehr, wie bisher, auf 3 Wochen festgelegt sein. Drei Wochen werden aber von den Ärzten bei gravierenden Beschwerden als Minimum empfohlen, um einen optimalen Kurerfolg zu erzielen.

Kostenübernahme

Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen i.d.R. die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen täglichen Zuschuss gewähren. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Zuschüsse je nach Krankenkasse unterschiedlich sein können und sich gesetzliche sowie Vorschriften der Krankenkassen ständig ändern können.

Antragsformulare

Den Antrag auf eine Ambulante Vorsorgekur erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie auch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse über Zuschussmöglichkeiten. Der Antrag wird vom Hausarzt mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt und von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Im Kurantrag muss zusätzlich zur Diagnose auch die so genannte "Krankheitsverhütung" begründet werden. Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung mit den resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen in den üblichen Alltagsverrichtungen im Kurantrag eingetragen werden. Sprechen Sie hierzu vertrauensvoll mit Ihrem Hausarzt!

Zuschüsse im EU-Ausland

Seit der Aufnahme der Länder Tschechien, und Polen in die EU genehmigen und bezuschussen zunehmend die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Rahmen einer privaten Kur- oder Gesundheitsreise in diese EU-Länder. Dabei legt jede Krankenkasse eigene Voraussetzungen oder Kriterien fest, unter denen sie Kurreisen auf privater Basis im EU-Ausland unterstützt. Einheitliche Richtlinien und Vereinbarungen existieren derzeit noch nicht. Wir empfehlen Ihnen aber, sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Möglichkeit und Bedingungen von Zuschüssen zu informieren.

Höhe der Zuschüsse

Die Höhe der Zuschüsse können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse fällt auch bei Kuren ein gesetzlicher Eigenanteil von derzeit 10% der vertraglich vereinbarten Kurmittel an. Nach jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die Reise selbst buchen und alle Kosten zunächst selbst bezahlen. Unerlässlich für die nachträgliche Erstattung von Kosten ist die Zusage einer Kostenübernahme durch die Kasse vor der Buchung. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt.

Aufstellung der erhaltenen Behandlungen

Das Ausstellen einer detaillierten Aufstellung der erhaltenen Behandlungen ist dann wichtig, wenn Sie die Zusage einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erhalten haben. Jede Krankenkasse schreibt zur Anerkennung diese Abrechung in genau vorgeschriebener Form oder mit festgelegten Inhalten vor. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die von Ihrer Krankenkasse verlangten Einzelheiten dieser Aufstellung. Einige Krankenkassen haben hierfür bereits ein vorgefertigtes Formular zur Verfügung. Vor Kurbeginn am Kurort bzw. im Kurhaus oder -hotel muss der Kurgast eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten anfordern, die dann nach Ende der Kur ausgehändigt wird. Bitte setzen Sie den Arzt oder das entsprechende medizinische Personal vor Ort gleich zu Beginn Ihrer Kurreise davon in Kenntnis, dass Sie am Ende vor Abreise diese Aufstellung benötigen. Inzwischen stellen nahezu alle Kureinrichtungen diese Nachweise selbstverständlich aus. Bitte beachten Sie, dass einige Kurhotels und Kurhäuser für diesen aufwendigen Service eine Gebühr erheben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Hotels keine Aufstellung über die Kosten von Übernachtung und Verpflegung erstellen können. Dafür wenden Sie sich bitte an uns.

Hilfe durch FUMU

Sollten bei der Erstellung der Aufstellung Probleme entstehen, wenden Sie sich bitte nach Ihrer Rückkehr vertrauensvoll an uns, und wir bemühen uns um die gewünschte Aufstellung. Bitte bewahren Sie hierfür Ihren Behandlungsplan und die Unterlagen der Kurreise auf. Als Reiseveranstalter sind wir rechtlich nicht befugt, diese Unterlagen selbst auszustellen.

Allgemeine Informationen

Ihr behandelnder Arzt entscheidet, wie dringlich eine Kur ist und welcher Kurort mit welchen Kurmitteln für die Behandlung in Frage kommt. Auch bei einer Kurreise auf eigene Kosten und aus eigener Verantwortung (ohne Antragsverfahren) sollten Sie Ihren Arzt konsultieren, damit Sie den richtigen Kurort hinsichtlich der Heilanzeigen und der Kontraindikationen (Gegenanzeigen) auswählen. Er bestätigt Ihnen vor Beginn der Kur die Kurfähigkeit und übergibt Ihnen die medizinischen Unterlagen zur Aushändigung an Ihren Kurarzt. Ob Ihre Kur von der Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen wird, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dort alle nötigen Antragsformulare. Bevor Sie Ihre Kur antreten, sollten Sie den wichtigen Punkt der Kostenübernahme oder die Höhe des Zuschusses mit den zuständigen Leistungsträgern geklärt haben. Die Behandlung wird vom Kurarzt mit Ihnen zusammengestellt. Wenn Sie zum ersten Mal eine Kur in einem der ausgeschriebenen Orte machen, empfehlen wir, die Ihnen zur Verfügung stehenden ärztlichen Befunde (z.B. Röntgenaufnahmen) mitzunehmen und dem behandelnden Kurarzt vorzulegen.

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